Ausschreibungen/Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Offen🇩🇪DeutschlandLieferleistungen

Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

AOK Baden-Württemberg
Veröffentlicht: 23. Juli 2026
Aktualisiert: 28. Juli 2026
Quelle: oeffentlichevergabe_de

Über diese Ausschreibung

Dies ist ein Auftrag für Lieferungen im Bereich Gesundheit, mit Schwerpunkt auf Arzneimittel und Medikamente. Standort: Deutschland, Europa. Diese Ausschreibung steht Unternehmen und Bietergemeinschaften offen. Angebote sind bis zum 16. September 2026 einzureichen.

Veröffentlicht über DÖE Bekanntmachungsservice (Germany), ein nationales Vergabeportal. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen den nationalen Vergabevorschriften und können besondere Anforderungen an Eignung und Unterlagen enthalten für die Lieferung von Waren im Bereich Gesundheit. Lieferaufträge erfordern in der Regel den Nachweis der Konformität mit technischen Spezifikationen, Lieferfähigkeit und einschlägige Zertifizierungen. Interessenten sollten die vollständigen Unterlagen auf der ursprünglichen Quelle prüfen, bevor sie ihr Angebot einreichen.

Beschreibung

Automatisch übersetzt aus dem Deutsch

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.06.2027 bis 31.05.2029 (AOK 33).

Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 116 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für die Fachlose 1 bis 107 gilt: Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a SGB V werden für die zu beschaffenden antibiotischen Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für die Fachlose 108 bis 116 gilt: Für jedes Fachlos werden drei Vertragsregionen gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Für jedes Fachlos wird pro Vertragsregion ein Rabattvertrag mit einem Rabattvertragspartner geschlossen (regionale Exklusivität); die Zuschlagserteilung erfolgt also pro Fachlos und Vertragsregion. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben möchten. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fachlose abgegeben werden. Je angebotenem Fachlos gilt das Angebot des Bieters für jede der drei Vertragsregionen. Eine Beschränkung des Angebots auf eine oder zwei Vertragsregionen ist nicht zulässig. Auch wenn relevante Angebotsunterlagen oder Eignungsnachweise nur für eine Vertragsregion fehlen, kann dies zum Ausschluss des gesamten Angebots für alle Vertragsregionen führen. Das Angebot jedes Bieters wird pro Fachlos in der Regel nur in einer Vertragsregion bezuschlagt (Zuschlagslimitierung; zu Ausnahmen sogleich). Liegen den Auftraggeberinnen in einem Fachlos weniger als drei wertungsfähige Angebote vor, wird die Versorgung in der/den nach Anwendung der Zuschlagslimitierung nicht besetzten Vertragsregion/en den Bietern, auch soweit sie bereits den Zuschlag auf eine Vertragsregion erhalten haben, in der Reihenfolge der Wirtschaftlichkeitsbewertung erteilt (Ersatzzuschlag). Die Zuschlagslimitierung wird insoweit eingeschränkt. Für einen Ersatzzuschlag kommen lediglich Bieter in Betracht, die im Angebotsformblatt angegeben haben, die Versorgung im jeweiligen Fachlos auch für mehr als eine Vertragsregion sicherstellen und übernehmen zu können. Für alle Fachlose gilt: Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination (Fachlose 1 bis 107) bzw. je Fachlos- und Vertragsregion-Kombination (Fachlose 108 bis 116) gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos- bzw. Fachlos-Vertragsregion-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.

Datenherkunft

Diese Bekanntmachung stammt aus DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) und wurde ursprünglich am 23. Juli 2026 veröffentlicht. Heute aktualisiert. Originalsprache: Deutsch. BidsFactory spiegelt offizielle Vergabebekanntmachungen und verlinkt für den vollständigen Rechtstext stets auf die Quelle.

Über AOK Baden-Württemberg

AOK Baden-Württemberg hat 28 Vergabebekanntmachungen auf BidsFactory veröffentlicht, davon 4 aktuell offen und 16 vergeben. Schwerpunkt: Gesundheit, Lieferungen & Finanzen. Alle Bekanntmachungen betreffen Deutschland. Veröffentlicht über TED - Tenders Electronic Daily (EU), DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) & service.bund.de (Germany). Letzte Veröffentlichung: 27. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen zu dieser Ausschreibung

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Der Auftrag wird in Deutschland ausgeführt. Ausländische Bieter sollten lokale Registrierungs-, Steuer- und Präsenzanforderungen vor der Abgabe prüfen.

Wie kann ich ein Angebot einreichen?

Rufen Sie DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) auf, um die vollständige Bekanntmachung, die erforderlichen Unterlagen und die Einreichungshinweise einzusehen.

Wann endet die Angebotsfrist?

Die Angebotsfrist endet am 16. September 2026. Sie haben noch 50 Tage, um Ihr Angebot vorzubereiten und beim Auftraggeber einzureichen.

Wer ist der Auftraggeber?

Diese Bekanntmachung wurde von AOK Baden-Württemberg in Deutschland veröffentlicht. Der Auftraggeber prüft die Angebote, erteilt den Zuschlag und überwacht die Vertragsausführung.

Um welche Vertragsart handelt es sich?

Es handelt sich um einen Lieferleistungen-Auftrag im Bereich Gesundheit. Die Einstufung hilft Bietern zu prüfen, ob die Ausschreibung zu ihrem Tätigkeitsfeld passt.

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Eckdaten

Angebotsfrist
16. Sept. 2026
Noch 50 Tage
Vertragsart
Lieferleistungen
Teilnahmeberechtigung
Unternehmen / Bietergemeinschaften
Sprache
Deutsch

Quelle

oeffentlichevergabe_de
oeffentlichevergabe_de
Offizielle Quelle

Auftraggeber

AOK Baden-Württemberg
🇩🇪Deutschland