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Audiovisuelle Medientechnik

KfW Bankengruppe
Veröffentlicht: 3. Apr. 2026
Aktualisiert: 9. Mai 2026
Quelle: service_bund_de

Beschreibung

Vergabestelle: KfW Bankengruppe Hinweis: service.bund.de istnurdie Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer derVeröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe vonVeröffentlichungsdatenundAngebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie: An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen:
(1)
Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens).
(2)
Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik).
(3)
Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte.
(4)
Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation.
(5)
Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten.
(6)
Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung).
(7)
Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf.

Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten.

Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein.
Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- ? ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- ? netto vergeben wird.
Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.

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Über diese Ausschreibung

Dies ist ein Auftrag für Lieferungen im Bereich IKT und Monitoring & Evaluierung. Standort: Deutschland, Europa. Diese Ausschreibung steht Unternehmen und Bietergemeinschaften offen. Angebote sind bis zum 11. Mai 2026 einzureichen.

Veröffentlicht über service.bund.de (Germany), ein nationales Vergabeportal. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen den nationalen Vergabevorschriften und können besondere Anforderungen an Eignung und Unterlagen enthalten für die Lieferung von Waren im Bereich IKT. Lieferaufträge erfordern in der Regel den Nachweis der Konformität mit technischen Spezifikationen, Lieferfähigkeit und einschlägige Zertifizierungen. Interessenten sollten die vollständigen Unterlagen auf der ursprünglichen Quelle prüfen, bevor sie ihr Angebot einreichen.

Eckdaten

Angebotsfrist
11. Mai 2026
Noch 2 Tage
Vertragsart
Lieferleistungen
Teilnahmeberechtigung
Unternehmen / Bietergemeinschaften
Sprache
Deutsch

Quelle

service_bund_de
service_bund_de
Offizielle Quelle

Auftraggeber

KfW Bankengruppe
🇩🇪Deutschland