Ausschreibungen/Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)
Offen🇩🇪DeutschlandDienstleistungen

Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)

Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Veröffentlicht: 7. Okt. 2026
Aktualisiert: 8. Okt. 2026
Quelle: oeffentlichevergabe_de

Über diese Ausschreibung

Dies ist ein Auftrag für Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Private Sector. Standort: Deutschland, Europa. Diese Ausschreibung steht Unternehmen und Bietergemeinschaften offen.

Veröffentlicht über DÖE Bekanntmachungsservice (Germany), ein nationales Vergabeportal. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen den nationalen Vergabevorschriften und können besondere Anforderungen an Eignung und Unterlagen enthalten für Dienstleistungen im Bereich Finanzen. Dienstleistungsaufträge werden in der Regel nach fachlicher Qualität und Preis bewertet und können einschlägige Erfahrung sowie qualifiziertes Personal voraussetzen. Interessenten sollten die vollständigen Unterlagen auf der ursprünglichen Quelle prüfen, bevor sie ihr Angebot einreichen.

Beschreibung

Automatisch übersetzt aus dem Deutsch
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. . Mit dem Ende der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zum 31.12.2020 ist auch der Clean Development Mechanism als Mechanismus zur Ausstellung von Zertifikaten für die Kyoto-Periode ausgelaufen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr. Stattdessen sollen Gutschriften aus Klimaschutzprojekten genutzt werden, die mit den Anforderungen des Übereinkommens von Paris (ÜvP) vereinbar sind. Artikel 6 Absatz 4 des ÜvP etabliert hierfür den Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) als internationalen Kreditierungsmechanismus. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6.4 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. . Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. . Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsminderungsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUKN III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Klimaneutrales BASE VII. Klimaneutrales BfS VIII. Klimaneutrales BfN IX. Klimaneutrales BMVg X. Klimaneutrales AA XI. Klimaneutrales UBA . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 1.101.743 Minderungsgutschriften zu erwerben. . Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Datenherkunft

Diese Bekanntmachung stammt aus DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) und wurde ursprünglich am 7. Oktober 2026 veröffentlicht. Heute aktualisiert. Originalsprache: Deutsch. BidsFactory spiegelt offizielle Vergabebekanntmachungen und verlinkt für den vollständigen Rechtstext stets auf die Quelle.

Häufig gestellte Fragen zu dieser Ausschreibung

Wer ist der Auftraggeber?

Diese Bekanntmachung wurde von Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle in Deutschland veröffentlicht. Der Auftraggeber prüft die Angebote, erteilt den Zuschlag und überwacht die Vertragsausführung.

Um welche Vertragsart handelt es sich?

Es handelt sich um einen Dienstleistungen-Auftrag im Bereich Finanzen. Die Einstufung hilft Bietern zu prüfen, ob die Ausschreibung zu ihrem Tätigkeitsfeld passt.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Der Auftrag wird in Deutschland ausgeführt. Ausländische Bieter sollten lokale Registrierungs-, Steuer- und Präsenzanforderungen vor der Abgabe prüfen.

Wie kann ich ein Angebot einreichen?

Rufen Sie DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) auf, um die vollständige Bekanntmachung, die erforderlichen Unterlagen und die Einreichungshinweise einzusehen.

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Sektoren und Kategorien

Eckdaten

Vertragsart
Dienstleistungen
Teilnahmeberechtigung
Unternehmen / Bietergemeinschaften
Sprache
Deutsch

Quelle

oeffentlichevergabe_de
oeffentlichevergabe_de
Offizielle Quelle

Auftraggeber

Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
🇩🇪Deutschland