Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen, 2026/2027
Über diese Ausschreibung
Dies ist ein Auftrag für Lieferungen im Bereich Transport, mit Schwerpunkt auf Straßenverkehr und Lagerhaltung und Lagerlogistik. Standort: Deutschland, Europa. Diese Ausschreibung steht Unternehmen und Bietergemeinschaften offen, mit einem geschätzten Auftragsvolumen von EUR 447,900. Angebote sind bis zum 27. August 2026 einzureichen.
Veröffentlicht über DÖE Bekanntmachungsservice (Germany), ein nationales Vergabeportal. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen den nationalen Vergabevorschriften und können besondere Anforderungen an Eignung und Unterlagen enthalten für die Lieferung von Waren im Bereich Transport. Lieferaufträge erfordern in der Regel den Nachweis der Konformität mit technischen Spezifikationen, Lieferfähigkeit und einschlägige Zertifizierungen. Interessenten sollten die vollständigen Unterlagen auf der ursprünglichen Quelle prüfen, bevor sie ihr Angebot einreichen.
Beschreibung
Automatisch übersetzt aus dem DeutschRahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen, 2026/2027
Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 1 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Dahlen. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 2 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Delitzsch. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 3 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Eilenburg. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 4 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Oschatz. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 5 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Torgau. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
Datenherkunft
Diese Bekanntmachung stammt aus DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) und wurde ursprünglich am 22. Juli 2026 veröffentlicht. Vor 1 Tag aktualisiert. Originalsprache: Deutsch. BidsFactory spiegelt offizielle Vergabebekanntmachungen und verlinkt für den vollständigen Rechtstext stets auf die Quelle.
Über Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt
Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt hat 4 Vergabebekanntmachungen auf BidsFactory veröffentlicht, davon 2 aktuell offen und 0 vergeben. Schwerpunkt: Transport & Private Sector. Alle Bekanntmachungen betreffen Deutschland. Veröffentlicht über DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) & TED - Tenders Electronic Daily (EU). Letzte Veröffentlichung: 24. Juli 2026.
Häufig gestellte Fragen zu dieser Ausschreibung
Wie kann ich ein Angebot einreichen?
Rufen Sie DÖE Bekanntmachungsservice (Germany) auf, um die vollständige Bekanntmachung, die erforderlichen Unterlagen und die Einreichungshinweise einzusehen.
Wann endet die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026. Sie haben noch 30 Tage, um Ihr Angebot vorzubereiten und beim Auftraggeber einzureichen.
Wer ist der Auftraggeber?
Diese Bekanntmachung wurde von Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt in Deutschland veröffentlicht. Der Auftraggeber prüft die Angebote, erteilt den Zuschlag und überwacht die Vertragsausführung.
Um welche Vertragsart handelt es sich?
Es handelt sich um einen Lieferleistungen-Auftrag im Bereich Transport. Die Einstufung hilft Bietern zu prüfen, ob die Ausschreibung zu ihrem Tätigkeitsfeld passt.
Wie hoch ist das geschätzte Auftragsvolumen?
Der geschätzte Auftragswert beträgt Up to €447,900. Angebote sollten sich an diesem Rahmen orientieren und örtliche Steuern sowie Ausführungskosten berücksichtigen.
Wo wird der Auftrag ausgeführt?
Der Auftrag wird in Deutschland ausgeführt. Ausländische Bieter sollten lokale Registrierungs-, Steuer- und Präsenzanforderungen vor der Abgabe prüfen.
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