Ausschreibungen/Umrüstung Straßenbeleuchtung Rest
Offen🇩🇪DeutschlandBauleistungen

Umrüstung Straßenbeleuchtung Rest

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
Veröffentlicht: 3. Juli 2026
Aktualisiert: 4. Juli 2026
Quelle: service_bund_de

Über diese Ausschreibung

Dies ist ein Auftrag für Bauleistungen im Bereich Stadtentwicklung, mit Schwerpunkt auf Straßenbeleuchtung und Stadtmöblierung. Standort: Deutschland, Europa. Diese Ausschreibung steht Unternehmen und Bietergemeinschaften offen. Angebote sind bis zum 4. August 2026 einzureichen.

Veröffentlicht über service.bund.de (Germany), ein nationales Vergabeportal. Öffentliche Ausschreibungen unterliegen den nationalen Vergabevorschriften und können besondere Anforderungen an Eignung und Unterlagen enthalten für Bauarbeiten im Bereich Stadtentwicklung. Bauaufträge dieser Art erfordern in der Regel nachgewiesene Erfahrung in vergleichbaren Infrastrukturprojekten, angemessene Ausrüstung und technisches Personal sowie finanzielle Leistungsfähigkeit einschließlich Bankgarantien. Interessenten sollten die vollständigen Unterlagen auf der ursprünglichen Quelle prüfen, bevor sie ihr Angebot einreichen.

Beschreibung

Automatisch übersetzt aus dem Deutsch
, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED Umfang der Leistung: Ergänzender Austausch der Beleuchtung in den Ortschaften: Wartenberg, Schinne, Schernikau, Schäplitz, Darnewitz, Arensberg, Kläden, Garlipp, Belkau, Badingen, Meßdorf, Hohenwulsch, Deetz und Bismark ca. 250 Stück neue Leuchten, teilweise mit Mast (komplett mit allen Tiefbauleistungen) Leuchten mit Nachtabsenkung ohne Steuerphase Leuchten mit intelligenter Lichtsteuerung ca. 1.500m Kabelgraben ca. 2.100m Kabel für Straßenbeleuchtung 2 Stück Straßenbeleuchtungsschränke g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 07.09.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.05.2027 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f2251ad5a-3bf9100481806f97 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 04.08.2026 um: 13:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 03.09.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: t) geforderte Sicherheiten - Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 3 % der Abrechnungssumme für die Sicherheit für Mängelansprüche (Mängelansprüchebürgschaft gem. § 9 c (2) VOB/A i. V. m § 17 (4) VOB/B) Gem. § 11 VOB/B wird die Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vorgesehen Frist erfüllt; sie wird fällig, wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät. Die Vertragsstrafe wird nach Werktagen, in Höhe von 0,1 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer je Werktag, bemessen. u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gem. § 16 VOB/B und der Vertragsbedingungen bzw. -unterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Analog § 6 (3) Nr. 2 S. 2 EU VOB/A ist nach Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerisch haftende Rechtsform anzunehmen. w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Auf Anforderung der

Datenherkunft

Diese Bekanntmachung stammt aus service.bund.de (Germany) und wurde ursprünglich am 3. Juli 2026 veröffentlicht. Heute aktualisiert. Originalsprache: Deutsch. BidsFactory spiegelt offizielle Vergabebekanntmachungen und verlinkt für den vollständigen Rechtstext stets auf die Quelle.

Häufig gestellte Fragen zu dieser Ausschreibung

Um welche Vertragsart handelt es sich?

Es handelt sich um einen Bauleistungen-Auftrag im Bereich Stadtentwicklung. Die Einstufung hilft Bietern zu prüfen, ob die Ausschreibung zu ihrem Tätigkeitsfeld passt.

Wo wird der Auftrag ausgeführt?

Der Auftrag wird in Deutschland ausgeführt. Ausländische Bieter sollten lokale Registrierungs-, Steuer- und Präsenzanforderungen vor der Abgabe prüfen.

Wie kann ich ein Angebot einreichen?

Rufen Sie service.bund.de (Germany) auf, um die vollständige Bekanntmachung, die erforderlichen Unterlagen und die Einreichungshinweise einzusehen.

Wann endet die Angebotsfrist?

Die Angebotsfrist endet am 4. August 2026. Sie haben noch 31 Tage, um Ihr Angebot vorzubereiten und beim Auftraggeber einzureichen.

Wer ist der Auftraggeber?

Diese Bekanntmachung wurde von Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) in Deutschland veröffentlicht. Der Auftraggeber prüft die Angebote, erteilt den Zuschlag und überwacht die Vertragsausführung.

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Eckdaten

Angebotsfrist
4. Aug. 2026
Noch 31 Tage
Vertragsart
Bauleistungen
Teilnahmeberechtigung
Unternehmen / Bietergemeinschaften
Sprache
Deutsch

Quelle

service_bund_de
service_bund_de
Offizielle Quelle

Auftraggeber

Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark)
🇩🇪Deutschland