Entsorgung von Abfällen
Die Leistung umfasst die Gestellung von Umleerbehältern aus Kunststoff, deren wöchentliche Entleerung sowie die Entsorgung der Abfälle zur energetischen Verwertung (AS 200301). Die Abfälle müssen gemäß Gewerbeabfallverordnung vorbehandelt werden. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen und sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Anlieferkapazitäten über den genannten Vertragszeitraum bei entsprechenden Verwertungsanlagen verfügt. Die Umleerbehälter sind vom Auftragnehmer von ihrem Standplatz zu holen, zu entleeren und auf den Standplatz zurückzustellen. Behälter, die für den Auftragnehmer nicht zugänglich sind, werden vom Auftraggeber an einem zugänglichen Ort bereitgestellt. Die Standplätze und Bereitstellungsplätze sind nach dem Entleeren besenrein zu hinterlassen. Die Umleerbehälter (bis 1,1m3) sind pro Leistungsadresse gemäß GGAWB einheitlich in grauer Farbe zu stellen. Sie sind in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand zu halten. Bei wöchentlicher Leerung ist kein Lieferschein pro Leerung erforderlich. Hierbei ist ein der Rechnung beizulegender Leistungsnachweis mit Art der Leistung, Menge und Preis pro Leistungsadresse ausreichend. Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl geleerter Behälter. Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern bzw. Presscontainern, den Transport der Abfälle zur Verwertungsanlage sowie die stoffliche bzw. energetische Verwertung der Abfälle. Vorrang hat die stoffliche Verwertung. Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen sowie das Verwertungsverfahren gemäß KrWG Anlage 2 zu benennen und zu beschreiben. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann. - AS 200138 Altholz gern. AltholzV All / Alll - AS 200138 Altholz gern. AltholzV Al - AS 160103 Altreifen - AS 170101 Bauschutt, Klasse II (bis 20 Vol% Fremdstoffe) - AS 170904 Bauschutt, verunreinigt (über 20 Vol% Fremdstoffe) - AS 170405 oder AS 200140 Metall, gemischt (Eisen und Stahl) - AS 170407 gemischt Metalle (Edelstahl) - AS 200201 kompostierbare Abfälle (v. a. Gartenabfälle oder Christbäume) - AS 200303 Straßenreinigungsabfälle - AS 200307 Sperrmüll (z. B. Möbel, Polster, Bodenbeläge) mit AltholzV Alll - AS 200301 gemischte Siedlungsabfälle AzV (Büroabfälle) Für folgende Abfallarten ist die Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage vom Auftraggeber vorgegeben, siehe Tabellen in Titeln. Hierfür ist ausschließlich die Transportdienstleistung durch den Auftragnehmer zu erbringen. - AS 020106 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt (Einstreu) - AS 180104 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden - AS 180203 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Die Container werden auf Abruf gestellt bzw. geleert/ getauscht. Teilweise sind Leerungsturnusse festgelegt, die zwingend eingehalten werden müssen. Hier erfolgen keine Aufträge durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf ist kurzfristig ein Container zu stellen. Bei kurzzeitiger Gestellung erfolgt die Sofort-Befüllung durch den Auftraggeber. In Ausnahmefällen wird der Container zur Befüllung über wenige Werktage benötigt. Stellungstage > 1 werden gemäß Anlage der Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 8.1 abgerechnet. Absetzmulden sind auf Wunsch des Auftraggebers mit und ohne Deckel zu stellen. Der Auftraggeber kann Presscontainer bzw. Container auch für andere Abfälle nach den u.a. Konditionen ohne Mindestmietdauer mieten. Altholz An einigen zentralen Standorten kann naturbelassenes Altholz Al separat gesammelt werden. Dies wird extra bei der Behälterbestellung angezeigt. Erfolgt dies nicht, handelt es sich immer um Altholz gern. AltholzV Al 1. Kompostierbare Abfälle müssen stofflich verwertet werden. Die Qualität der erfassten Gartenabfälle weist die für Privatgärten typische Zusammensetzung auf. Bauschutt und Straßenreinigungsabfälle sind ihren Eigenschaften (Unbrennbarkeit) nach stofflich zu verwerten. Altmetalle (Stahlschrott, Edelstahl) Unter Altmetallen versteht der Auftraggeber Gegenstände aus Metall oder Teile hiervon, im Wesentlichen ohne Fremdmaterialien wie Textilien, Kunststoff oder Holz etc. An einzelnen Standorten kann die Sammlung der Altmetalle auch in anderen Gebindegrößen und -arten erfolgen. Es sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in der Recycling- / Entsorgungsbranche anzuwenden. Der Aufwand des Auftragnehmers wird durch eine Dienstleistungspauschale gemäß Anhang Preisblatt "Los 2" vergütet. - Stahlschrott Bei der Stahlschrottsammlung können bis zu 5 Gewichtsprozent (Gew%) Weißblech ader/und Aluminiumdosen enthalten sein. Das Material ist mit den im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Vergütungen für Stahlschrott Deutschland, Sorte 1 Stahlaltschrott, zu vergüten. Für die Abrechnung wird der Preis des Vormonates zu Grunde gelegt. Abrechnungsgrundlage sind die Wiegebelege. - Edelstahl Das Material ist mit den im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Großhandelseinkaufspreisen für Altmetalle Deutschland, Chromnickelstahlabf. V-II a, zu vergüten. Für die Abrechnung wird der Preis des Vormonates zu Grunde gelegt. Abrechnungsgrundlage sind die Wiegebelege. Asbest-, KMF-Abfälle Zusätzlich zu den aufgeführten Abfällen kann pro Jahr eine Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen (Abfallschlüssel 170605*) und KMF-Materialen (anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, Abfallschlüssel 170603*) notwendig sein. Hierfür ist ein Sammelentsorgungsnachweis erforderlich, der nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber als Scan zu übermitteln ist. Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern, Presscontainern oder Umleerbehältern / Müllgroßbehältern (MGB) sowie die Abholung und stoffliche Verwertung der gesammelten Materialien. MGBs bis 1,1 m3 sind gemäß den Empfehlungen der GGAWB in blau oder mindestens mit blauem Deckel zu stellen. Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen zu benennen: (Die Einstufung entspricht der Norm CEN EN 643) - AS 200101 Altpapier (Klasse 1 : Gemischte Sorten 1.02 Papier und Pappen gemischt (sortiert, max. 40% Zeitungen und Illustrierte) - AS 150101 Kartonagen (Klasse II: Wellpappen und Kraftpapiere 1.04 Kaufhausabfälle aus Wellpappen und Karton, mind. 70% Wellpappen, Rest Festkarton oder Verpackungspapiere Verunreinigungen, die nicht aus Papier bzw. Kartonagen bestehen können bis zu 1,5% enthalten sein. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann. Das Material (Containerware und MGB-Ware) ist zu verwiegen. Nur die verwogene Menge wird vergütet bzw. berechnet. Unterschreitet das tatsächliche Nettogewicht bei Leerung von MGBs die Eichgrenze der Wiegeeinrichtung, ist ausschließlich der Leerungspreis pro MGB ("Transport") zu berechnen. Die Vergütung zu Gunsten des Auftraggebers beträgt im Monat Dezember 2026 50,00 EUR/t. Durch Zu- oder Abschlag (anzugeben im Preisblatt) hat der Auftragnehmer die Möglichkeit der Anpassung. Die Höhe der Vergütung wird monatlich mit der im "Euwid Recycling und Entsorgung" (Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH, Gernsbach) angegebenen durchschnittlichen Veränderungswert Vergütungen für Mischpapier 1.02 bzw. Kaufhausaltpapier 1.04 ab Werk angepasst. Für die Abrechnung gilt der Preis des jeweiligen Vormonats. Die Änderungswerte werden fortgeschrieben, wie sie im Euwid veröffentlicht sind. Sollte also in Monat A die Euwid-Vergütung um 4,00 EUR steigen und im Monat B erneut um 2,00 EUR, sind wir bei insgesamt + 6,00 EUR, inkl. Grundvergütung also bei 56,00 EUR. Negative-Änderungswerte werden im Euwid als negativer Betrag angegeben, so dass auch hier die Addition (eines negativen Wertes) die korrekte Rechenart darstellt. Der Aufwand des Auftragnehmers wird durch eine Dienstleistungspauschale gemäß Anhang Preisblatt "Los3" berechnet. In der Dokumentation (Lieferschein, Wiegebeleg, Rechnung) ist nach den genannten Abfallsorten zu unterscheiden. Die Leistung umfasst die Gestellung von Containern, Umleerbehältern / Müllgroßbehältern (MGB) und Depotcontainern, den Abtransport der gesammelten Stoffe sowie deren Verwertung. Soweit im Titel keine anderen Angaben gemacht wurden, sind alle Abfälle der stofflichen Verwertung zuzuführen. Es sind die Vorgaben zur Verwiegung in den Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 8.1 zu beachten. Müllgroßbehälter bis 0,12 - 5 m3, mindestens jedoch die Deckel, sind gemäß den Empfehlungen der GGAWB in folgenden Farben zu stellen: Altglas: Grün Kunststoffe: Gelb Für folgende Abfallarten sind die für den Auftrag vorgesehenen Verwertungsanlagen und das Verwertungsverfahren gemäß KrWG Anlage 2 B zu benennen: - AS 150107 Altglas unsortiert (Verpackungen aus Glas) - AS 200139 Kunststoffe - AS 150102 Styropor (Verpackungen aus Kunststoff) Bei Verwendung eines anderen, geeigneten Abfallschlüssels ist diese mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Altglas (Glasverpackungen) wird nicht nach Farben sortiert gesammelt. An einigen Standorten wird Laborglas getrennt von Altglas gesammelt. Hierfür kann der Auftragnehmer einen separaten Entsorgungsweg vorschlagen. Kunststoffe aus medizinischen Bereichen sind der energetischen Verwertung zuzuführen. (Heizkraftwerk München Nord). Für die interne Erfassung von Styropor sind transparente Kunststoffsäcke zu liefern. Styropor wird sauber und frei von Störstoffen getrennt nach Chips und Formteilen in 1 m3 oder 2,5 m 3 Säcken gesammelt. Die Säcke werden über Container (Sofortbefüllung) oder sackweise abtransportiert. Der Auftragnehmer hat zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten bei den entsprechenden Verwertungsanlagen verfügen kann. Die Leistung umfasst die Gestellung von fahrbaren 120 Liter MGB's auf Wunsch mit Dichtung und Verriegelungsbügel, deren Tausch gegen leere, gereinigte und desinfizierte Behälter, sowie die ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Stoffe. Es handelt sich um AS 200108 Speisereste (Kategorie 3), die bei der Essenszubereitung für Patienten und Personal, Besucher oder Studenten anfallen sowie um Speisereste aus den Spülküchen. Die Speisereste müssen der Verwertung in einer Biogasanlage oder einer Kompostierung zugeführt werden. Weiterhin wird Altfett (AS 200125) teilweise separat erfasst und bereitgestellt. Eine Anlagenzulassung nach Artikel 24 bzw. Artikel 55 VO (EG) Nr. 1069/2009 oder eine Registrierung durch die zuständige Behörde nach § 26 TierNebV ist nachzuweisen. Das Material muss identifizierbar und getrennt von Material anderer Kategorien transportiert werden. Behälter und / oder Fahrzeug müssen abgedeckt und lecksicher sein. Als Behälter sind grundsätzlich Kunststoffbehälter mit Deckel bereitzustellen. Die Behälter sind zu kennzeichnen: "Küchen- und Speiseabfälle, Kategorie 3, Nicht für den menschlichen Verzehr". Die Behälter sind nach jeder Verwendung zu säubern und zu desinfizieren. Die Reinigung und Desinfektion hat auf dem Gelände des Auftragnehmers zu erfolgen. Eine Reinigung und Desinfektion am Bereitstellungsort bzw. auf dem Gelände des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer untersagt. Die Handelspapiere gemäß TierNebV § 9 sind bei Abholung auszufüllen und auf dem Transport mitzuführen. Diese ersetzen den Lieferschein. Das Handelspapier kann auch elektronisch geführt werden. Die Handelspapiere dienen als Kontrollnachweis der getauschten Behälteranzahl. Die Speisereste sind nicht zerkleinert. Es können Fremdstoffe wie Besteck, Geschirrkleinteile, Kunststoffkleinteile, usw. enthalten sein. Abgestimmt auf diese Gegebenheiten hat der Auftragnehmer die personellen und technischen Voraussetzungen bereit zu stellen. Zusätzlichen Aufwand (Zeit, Material, Personal) durch mögliche Erschwernisse sind im Entsorgungspreis einzukalkulieren und nicht separat erstattungsfähig.